Sind die von uns an Sie gelieferten Waren mangelbehaftet, so gelten folgende Bestimmungen:
Für Fenster und Türen beträgt die Gewährleistungsfrist
5 Jahre.
Bei anderen Produkten beträgt die Gewährleistungsfrist bei Bestellungen von
Privatpersonen 2 Jahre und bei
Gewerbekunden und Behörden 1 Jahr.
Bei Kaufleuten i. S. des HGB ist die kaufmännische Untersuchungs- und Rügeverpflichtung bei Warenanlieferung und bei versteckten Mängeln zu erfüllen.
Die Verjährungsfrist beginnt jeweils mit Ablieferung der Ware.
Über die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen hinaus werden keine Garantien bezüglich der gelieferten Waren oder Dienstleistungen übernommen.
Weitere Einzelheiten zur Gewährleistung ersehen Sie bitte aus unseren
Allgemeinen Geschäftsbedinungen (AGB).